März 5, 2017

Gebäudesteuer, Grundsteuer

Die Kommunalverwaltung kann für die sich auf ihrem Territorium befindlichen

  • Gebäude eine Gebäudesteuer von max. 1‘100 HUF pro m2 und Jahr oder von max. 1,8% pro Jahr des Verkehrswertes,
  • Grundstücke eine Grundsteuer von max. 200 HUF pro m2 und Jahr oder von max. 1,5% pro Jahr des Verkehrswertes.

Die Eigentümer öffentlicher Infrastrukturleitungen haben eine Steuer von 125 HUF pro Meter zu entrichten. Die Eigentümer der Kommunikationsleitungen erhalten eine Vergünstigung je nach der Länge der Leitungen.