Der Körperschaftssteuersatz beträgt ab 2017 nur noch 9%.
Der Körperschaftssteuersatz beträgt ab 2017 noch 9%.
Zu erwartende Mindeststeuer
Das Körperschaftssteuergesetz bestimmt ein zu erwartendes, steuerbares Gewinnminimum. Wenn das Ergebnis des Unternehmens vor Steuern oder seine Steuerbemessungsgrundlage nicht diese Höhe erreicht, kann das Unternehmen zwischen zwei Möglichkeiten wählen:
- Entweder bezahlt es die Körperschaftssteuer auf der Basis des zu erwartenden Gewinnes oder
- es füllt eine Erklärung aus, in der die Gründe des Verlustes, resp. des nicht ausreichenden gewinnbringenden Betriebes dargelegt werden. Die Steuerbehörde wird in der Regel in solchen Fällen Steuerkontrollen durchführen.