Juni 24, 2022

Regierung verlängerte Preisdeckelungen

Die Regierung verlängerte die bisherigen Preisdeckelungen für Kraftstoffe und ausgewählte Grundnahrungsmittel bis zum 1. Oktober. Kreditmoratorium und Zinsstopp gelten bis zum 31. Dezember 2022.

Diese Regelungen waren ursprünglich bis zur Jahresmitte befristet. Mitte November 2021 wurde das Preisdiktat für Benzin und Dieselkraftstoff eingeführt. Anfang Februar folgte der Preisstopp für Lebensmittel wie Speiseöl, Mehl, Zucker, bestimmtes Hühner- und Schweinefleisch. Mitte März 2020 folgte das Kreditmoratorium, das seit dem vorigen November nur noch für die sozial schwachen Haushalte gilt. Am 1. Januar dieses Jahres wurde diese Maßnahme um einen „Zinsstopp“ für Hypothekendarlehen ausgeweitet.

Mikrounternehmen kommen weiterhin in den Genuss der vergünstigten Energiekosten wie Privathaushalte, jedoch mit einer Verbrauchsbeschränkung von jährlich 4606 kW für Strom und 1489 m3 für Gas. Alle Kommunalverwaltungen und öffentlichen Einrichtungen müssen künftig Marktpreise zahlen.