Das Parlament verabschiedete die von der Ungarischen Touristikagentur (MTÜ) initiierte Gesetzesänderung. Danach beginnt mit einem sechsmonatigen Aufschub ab dem 1. Januar 2023 die Datenmeldepflicht von Gastronomiebetrieben und Touristenattraktionen an das Nationale Tourismusdaten-Servicezentrum (NTAK).
Ungarn ist das erste Land in Europa, das ein datengesteuertes Management im Tourismussektor einführt: Nach der Anbindung von mehr als 45.000 Beherbergungsbetrieben wird NTAK auf Gastronomiebetriebe und Touristenattraktionen ausgeweitet. Dies stellt einen weiteren Meilenstein in der Digitalisierung des gesamten Tourismussektors dar.
Seit November haben sich mehr als 10.000 Touristenattraktionen und Gastgewerbebetriebe im System registriert. Zu den neuen Mitgliedern gehören auch Museen, Schlösser und Burgen, Strände und Kurorte, Erlebnis- und Vergnügungsparks, Musik- und Tanzveranstaltungen sowie andere touristische Attraktionen, für die Eintrittskarten verkauft werden. Alle Arten von Gastronomiebetrieben sind registrierungspflichtig, aber nur diejenigen, die Online-Kassen verwenden, sind erfasst.