Ab dem 1. Juli 2023 entfällt auf Zinserträge neben der 15%igen Einkommenssteuer eine 13%ige Sozialabgabe. Nicht betroffen von der Sozialabgabe sind Zinserträge der vor dem 1. Juli gebundenen Spareinlagen bzw. gekauften Wertpapiere. Ausgenommen von der neuen Besteuerung sind zudem Anlagescheine von Immobilienfonds. Befreit sind auch auch die Zinsen von Bauspareinlagen sowie Baby-Anleihen.
Ziel der Regierung ist es, die Ersparnisse der Bevölkerung noch mehr in Richtung Staatsanleihen zu lenken. Private Anleger müssen für Zinsen von nach dem 1. Juni 2019 emittierten Staatsanleihen keine Steuern oder Abgaben zahlen.
Die Sozialabgabe auf Zinserträge hat vorübergehenden Charakter und gilt für die Zeit des Ausnahmezustands aufgrund des bewaffneten Konflikts in der Ukraine.