Juli 13, 2023

Neues Baugesetz ab 1. August

Das neue Gesetz, das den gesamten Lebenszyklus öffentlicher Bauprojekte regelt, tritt am 1. August in Kraft. Es wird künftig für alle Projekte gelten, die zu mindestens 50% aus dem ungarischen Haushalt bzw. aus EU-Mitteln finanziert werden.

Mit dem neuen Gesetz werden der Rahmen und die Bedingungen für die Verwendung öffentlicher Gelder nach 32 Jahren neu definiert. In der öffentlichen Debatte über die Gesetzgebung seien rund 1.000 Vorschläge von 40 Fachverbänden eingegangen. Bei der öffentlichen Auftragsvergabe wird es mehr Wettbewerb als bislang geben. Eine öffentliche Ausschreibung wird nur dann gültig sein, wenn mindestens zwei gültige Angebote eingehen. Das Sieger-Angebot wird öffentlich einsehbar sein.

Künftig können Investitionen zudem erst nach einem Genehmigungsverfahren mit einer detaillierten Planung in Angriff genommen werden, und die Instandhaltungskosten müssen bereits in der Planung enthalten sein. Eine weitere wichtige Änderung besteht darin, dass bei öffentlichen Ausschreibungen nicht nur über den Preis verhandelt wird, sondern auch über ein System sozialer Kriterien, das auch Umweltaspekte berücksichtigt.

Weiterhin wird das digitalisierte Gebäudeinformationsmodell (BIM) eingeführt, in dem alles geplant und die Ausführung dokumentiert wird. Außerdem wird es ein Kosteninformationssystem geben, um die Kostenüberwachung zu verbessern. Das neue Gesetz wurde mit der Europäischen Kommission sowie den Kommunalverwaltungen und der Hauptstadt abgestimmt.