Steuerfreie Umsätze gliedern sich in folgende Gruppen:
- Einige Produktverkäufe und Leistungen im öffentlichen Interesse (z.B. Postdienstleistungen, bestimmte medizinische Dienstleistungen, öffentlich-rechtliche Medien, Volkskunstprodukte und Events);
- Spezielle Tätigkeiten in Übereinstimmung mit den EU-Richtlinien, z.B. Versicherungs- und Finanzdienstleistungen, Glückspiel, Verkauf von Ackerland (kein Baugrundstück);
- Optionsfreie Verkäufe; bei diesen kann die MWST-Pflicht beantragt werden, z.B. Immobilienvermietung, Verkauf von Immobilien, die älter als zwei Jahre sind;