Privatpersonen entrichten eine Rentenversicherungs- von 10% sowie eine Krankenversicherungs- und Arbeitsmarktabgabe von 8,5%, berechnet auf dem abgabenpflichtigen Einkommen. Diese Abgaben werden monatlich durch die auszahlende Stelle vom Einkommen der Privatperson abgezogen und der Steuerbehörde überwiesen. Die Deklaration ist von der auszahlenden Stelle bis zum 12. Tag des Folgemonats der Steuerbehörde einzureichen.
März 4, 2017