Die überarbeiteten Bedingungen für eines der wichtigsten Instrumente der Wirtschaftsförderung, die individuellen Regierungsbeschlüsse (EKD), schaffen neue Erleichterungen für Unternehmen, informierte die staatlichen Investitionsagentur HIPA.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Forschung und Entwicklung sowie der Förderung von Aktivitäten mit hohem geistigem Mehrwert und Zuliefererkooperationen. Die Bedingungen für Investitionsbeihilfen im verarbeitenden Gewerbe wurden flexibler an die Unternehmensbedürfnisse angepasst und umfassen hohe Wertschöpfung, F+E, duale Ausbildung und die Stärkung lokaler Zulieferer.
Als besondere Neuerung für KMU können 25% der Beihilfe unter bestimmten Bedingungen als Vorschuss gewährt werden. Eine weitere bedeutende Änderung betrifft die Ausbildungsbeihilfen zur Verbesserung der Arbeitnehmerqualifikationen. Diese erfordern nicht länger die Erweiterung von Kapazitäten oder die Einrichtung eines Dienstleistungszentrums. Stattdessen müssen förderfähige KMU und Großunternehmen innerhalb von drei Jahren mindestens 250.000 Euro in Ausbildungsprogramme für mindestens 25 Arbeitnehmer investieren. Die neuen Vorschriften ermöglichen Unternehmen schon ab 50 Mitarbeitern, gemeinsam mit ihrer Muttergesellschaft F+E-Beihilfen zu beantragen.
Zusätzliche Unterstützung erhalten Unternehmen, die ihre Entwicklungen durch in Ungarn niedergelegte, europäische oder internationale Patentanmeldungen schützen.