März 4, 2017

Einkommensteuer

Steuersatz (flat-tax)

Die steuerpflichtigen Einkünfte, wie z. B. Lohn, Vergütungen, etc. und die getrennt zu versteuernden Einkünfte werden mit einem einheitlichen Steuersatz von 15% besteuert.

Kinderabzug

Bei der Einkommensteuer kann die Familiensteuervergünstigung in Anspruch genommen werden. Diese beträgt für eine Familie mit einem Kind 10’000 HUF pro Kind und Monat, bei zwei Kinder 20‘000 HUF pro Kind und Monat. Bei drei oder mehr Kindern erhöht sich diese auf 33’000 HUF pro Kind und Monat.

Die Steuervergünstigung für Kinder kann mit bestimmten Einschränkungen auch von entsandten Mitarbeitern geltend gemacht werden. Die der ungarischen Sozialversicherung unterliegenden Privatpersonen können die Steuervergünstigung für Kinder auch bei den zu entrichtenden Abgaben geltend machen, wenn ihre Einkommenssteuer nicht den Betrag erreicht, der für die Geltendmachung der Steuervergünstigung für Kinder notwendig ist.

Steuerzahlung (Anzahlung)

Der Steuervorschuss wird vom Arbeitgeber vom Bruttolohn abgezogen. Dieser überweist den Steuerbetrag monatlich an die Steuerbehörde. Die Abrechnung über die abgezogenen Vorschüsse muss bis zum 12. Tag des darauffolgenden Monats eingereicht werden. Privatpersonen reichen die Steuererklärung bis zum 20. Mai des dem Berichtsjahr folgenden Jahres ein. Sie können die Differenz zwischen der Jahressteuer und den Steuervorauszahlungen, welche die auszahlende Stelle unterjährig einbehalten oder selbst abgeführt haben, verrechnen.