Sozialsteuer
Der Arbeitgeber bezahlt eine Sozialsteuer von 13%, berechnet auf dem Bruttolohn des Arbeitnehmers.
Vergünstigungen
Die Arbeitgeber können erhebliche Vergünstigungen bei der Sozialsteuer geltend machen. Dies betrifft die beschäftigten, begünstigten Arbeitnehmergruppen, wie Berufsanfänger und Arbeitnehmende, die während des oder nach dem Bezug von Mutterschaftsleistungen beschäftigt werden.
Invaliditätsabgabe
Arbeitgeber, die im Durchschnitt mehr als 25 Personen beschäftigen, bezahlen eine Invaliditätsabgabe. Es sei denn, der Anteil von behinderten Personen im Verhältnis zum gesamten Personalbestand erreiche 5% (obligatorisches Beschäftigungsniveau). Die Höhe der Abgabe passt sich dem Personalbestand an. Die Summe beläuft sich auf 2’088’000 HUF (ca. 5’200 EUR) pro Person pro Jahr (Abweichung von obligatorischem Beschäftigungsniveau). Die Abgabe ist vierteljährlich geschuldet und wird aufgrund des durchschnittlichen Personalbestandes des jeweiligen Quartals berechnet.