März 4, 2017

Detaillierte Informationen im Zusammenhang mit der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

  1. Im Rahmen einer Gesellschaftsgründung (GmbH / Kft.) zu erstellende Unterlagen (wenn kein Aufsichtsrat, Wirtschaftsprüfer nötig sind)

Anzufertigende Unterlagen in deutscher und ungarischer Sprache:

Notwendige Unterlagen in deutscher und ungarischer Sprache:

(1) Gesellschaftsvertrag bzw. Gründungsurkunde (letztere im Falle einer Einmanngesellschaft);

(2) Gesellschafterliste;

(3) Annahmeerklärung des Geschäftsführers, der Geschäftsführer;

(4) Rechtsvertretungsvollmacht;

(5) Firmenzeichnungsblatt (Unterschriftsprobe) der Geschäftsführer;

(6) verschiedene Erklärungen des Geschäftsführers, über das vorhandene Stammkapital, Inkompatibilitätsgründe, etc.;

(7) Zustellungsbeauftragung: Falls die ausländische Person oder Gesellschaft keine ungarische Adresse/Sitz hat, benötigt sie  einen  Zustellungsbeauftragten. Dies kann eine Firma/Person mit Sitz/Adresse in Ungarn sein;

(8) ein Dokument, welches das Recht auf Nutzung des Sitzes beweist (z.B. Grundbuchsblatt, Mietvertrag, Zustimmungserklärung des Eigentümers);

(9) Eintragungsantrag an das Handelsgericht.

Die vom Gründer zur Verfügung zu stellenden Dokumente:

(10) Ist der Gründer eine ausländische Gesellschaft, muss der gültige, nicht älter als 30 Tage alte, notariell beglaubigte Handelsregisterauszug des Gründers dem Registergericht eingereicht werden.

(11) Die beglaubigte Übersetzung des offiziellen Handelsregisterauszuges muss ebenfalls eingereicht werden und wird durch uns in Ungarn eingeholt.

  1. Gesetzlich verbindlich aufzuführenden Angaben im Gesellschaftsvertrag

a) Firma

b) Sitz, sowie eventuelle Niederlassung(en), Zweigniederlassung(en)

c) Angaben über die Gesellschafter oder den Alleingesellschafters

d) Tätigkeit der Gesellschaft: Diese muss aus der offiziellen Tätigkeitsliste entnommen werden.

e) Stammkapital: Das Mindeststammkapital beträgt bei einer GmbH 3’000’000 HUF, wobei die einzelne Stammeinlage mindestens 100’000 HUF betragen muss.

Die Eröffnung eines Kontos bei einer ungarischen Bank ist gesetzlich vorgeschrieben.

f) Geschäftsführer:

  • Geschäftsführer können für eine bestimmte Zeit (höchstens für 5 Jahre) oder für eine unbestimmte Zeit bestellt werden. Eine Bestellung für bestimmte Zeit kann verlängert werden. Ein Geschäftsführer kann jederzeit abberufen werden.
  • Die Art der Firmenzeichnung (selbständig/gemeinsam) muss aufgeführt werden.

 

  1. Gerichtliches Eintragungsverfahren, Dauer der Gründung

Eine GmbH kann entweder mit vereinfachtem Verfahren oder mit ordentlichem Verfahren gegründet werden. Wir empfehlen das ordentliche Verfahren. In diesem Fall kann der Gesellschaftsvertrag von dem im vereinfachten Verfahren zwingend anzuwendenden Mustervertrag abweichen und auch spezielle Regelungen (z.B. Entlastung der Geschäftsführer) beinhalten.

Die in Punkt 1 aufgeführten Dokumente sind spätestens innerhalb von 30 Tage nach ihrer Unterzeichnung beim Registergericht (Firmengericht) einzureichen.

 

  1. Kosten einer GmbH-Gründung

Seit April 2017 fallen keine Gründungsgebühren an.

Der Handelsregisterauszug eines ausländischen Gesellschafters muss übersetzt werden. Die beglaubigte, offizielle Übersetzung kostet ca. F 30’000 HU (ca. 100 EUR).

Werden die Gründungsdokumente nicht in Ungarn unterzeichnet, muss die Unterzeichnung vor einem Notar erfolgen und die Dokumente müssen mit Apostille versehen werden. Die notariellen Beglaubigungen sowie die Apostille der einzelnen Dokumente ist  offiziell in Ungarn zu übersetzen. Diese Kosten betragen ca. 40’000 HUF. Falls die Dokumente in Ungarn unterzeichnet werden, ist keine notarielle Beglaubigung und Apostille nötig.

Diese Kosten müssen vor der handelsgerichtlichen Eintragung entrichtet werden.