April 3, 2017

4. Förderungsmöglichkeiten 2014-2020

In der EU-Haushaltsperiode 2014-2020 werden Ungarn Finanzmittel von 25 Mia. Euro zugänglich sein, von denen beinahe 60% über das operative Programm für Wirtschaftsentwicklung und Innovation (GINOP) direkt für Wirtschaftsförderung verwendet werden können. Auf der Grundlage von Einzelentscheidungen der Regierung werden darüber hinaus Unternehmen, die bedeutende Investitionen ausführen und neue Arbeitslätze schaffen, Fördermittel aus ungarischen Quellen (EKD) vergeben.

Prioritär Begünstigte der teilweise nicht rückzahlbaren EU-Fördermittel werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Beschäftigten sein. Für  einige vorrangige Bereiche, wie Innovation und Logistik werden voraussichtlich auch Großunternehmen Fördermittel beantragen können. Die Unterstützungsförderung, die mit einer Einzelentscheidung der Regierung gewährt werden kann und zu der häufig auch eine Vergünstigung für die Körperschaftssteuer gehört, kann vor allem für kapitalstarke Großunternehmen eine günstige Möglichkeit schaffen.

Eine wichtige Regel ist, dass das Ausmass  der regionalen Investitionsförderung, die für die Investition beantragt werden kann,  die gesetzlich festgesetzte Höhe nicht überschreiten darf. Aus der folgenden Grafik ist die höchstmögliche Förderungsintensität für Großunternehmen in den einzelnen Regionen ersichtlich:

Höchstmögliche Förderungsintensität für Großunternehmen

 

 

Quelle: kormany.hu

Die hier aufgeführten Werte erhöhen sich um 20% für Mikro- und Kleinunternehmen und um 10% für mittlere Unternehmen. Ein Großunternehmen, das in der Region Süd-Transdanubien investiert, kann beispielsweise eine Förderung von 50% erhalten, während einem mittleren Unternehmen  eine Förderung von 60% und einem Kleinunternehmen eine solche von 70% zugeteilt werden kann.

Während die profitorientierten Organisationen in der vergangenen Periode in der Regel nicht rückzahlbare Förderungen erhielten, wird den rückzahlbaren Förderungen in der Periode 2014-2020 größere Bedeutung zukommen. Neben den subventionierten Krediten und den verschiedenen Garantieprogrammen muss damit gerechnet werden, dass künftig rückzahlbare und nicht rückzahlbare Förderungen im Rahmen einer Ausschreibung kombiniert werden.

Eine günstige Veränderung ist, dass Unternehmen, die erwiesenermaßen keine Schulden gegenüber dem öffentlichen Sektor haben und mindestens ein volles abgeschlossenes Geschäftsjahr in Ungarn ausweisen, ab dem 1. Januar 2015 neu keine Sicherheiten (z. B. Bankgarantie) mehr stellen müssen.

Priorisierte Bereiche des operativen Programms für Wirtschaftsentwicklung und Innovation

Die für Wirtschaftsentwicklung verwendbaren EU-Mittel werden in erster Linie im Rahmen des operativen Programms für Wirtschaftsentwicklung und Innovation (GINOP) zugänglich sein. Der gesamte Rahmenbetrag des GINOP für die 7 Jahre liegt bei 7,7 Milliarden Euro, deren Verwendung primär auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit durch Entwicklung der kleinen und mittleren Unternehmen, insbesondere der Unternehmen der verarbeitenden Industrie, auf Beschäftigungssteigerung und die laufende Ausbildung der Mitarbeiter in den folgenden Bereichen ausgerichtet ist:

Quelle: www.mapi.hu