Die Regierung beschloss einen Aktionsplan für den Tourismus. Nach den schwierigen Corona-Jahren werde die Branche trotz der Energiekrise ein gutes Jahr abschließen, dennoch seien staatliche Unterstützungen vonnöten. Mehrere Vertreter aus Hotellerie und Gastronomie hatten sich angesichts der Schwierigkeiten in der Heizsaison an die Regierung gewandt.
So verändern sich die Regeln der SZÉP-Erholungskarte. Die Unterkonten werden gestrichen, die Beträge können frei sowohl für Unterkünfte, Gastronomie als auch Freizeit genutzt werden.
Die Zahlung der Tourismusentwicklungsabgabe von 4% des Nettoumsatzes wird zwischen dem 1. Oktober 2022 und dem 31. März 2023 ausgesetzt, die bereits gezahlten Beträge können zurückgefordert werden.
Die Regierung lockert zudem die Anforderungen an den obligatorischen Datendienst für den Tourismussektor für sechs Monate und verlängert die Frist für die Zertifizierung von Unterkünften um ein Jahr. Darüber hinaus besteht ausschließlich im Tourismus die Möglichkeit einer 24monatigen Arbeitszeitbegrenzung.