Steuerzahlung von Privatpersonen

Die Steuer- und Abgabenpflicht der für eine Beschäftigung in Ungarn ausbezahlten Einkommen ist unter Beachtung der gültigen Doppelbesteuerungsabkommen, der bilateralen Abkommen zur sozialen Sicherheit und der Koordinierungsverordnungen der EU zu prüfen. Sollte eine Steuer- und Abgabenpflicht in Ungarn entstehen, ist mit folgenden Steuerbelastungen zu rechnen.

Einkommensteuer

Steuersatz (flat-tax)

Die steuerpflichtigen Einkünfte, wie z. B. Lohn, Vergütungen, etc. und die getrennt zu versteuernden Einkünfte werden mit einem einheitlichen Steuersatz von 15% besteuert.

Kinderabzug

Bei der Einkommensteuer kann die Familiensteuervergünstigung in Anspruch genommen werden. Diese beträgt für eine Familie mit einem Kind 10’000 HUF pro Kind und Monat, bei zwei Kinder 20‘000 HUF pro Kind und Monat. Bei drei oder mehr Kindern erhöht sich diese auf 33’000 HUF pro Kind und Monat.

Die Steuervergünstigung für Kinder kann mit bestimmten Einschränkungen auch von entsandten Mitarbeitern geltend gemacht werden. Die der ungarischen Sozialversicherung unterliegenden Privatpersonen können die Steuervergünstigung für Kinder auch bei den zu entrichtenden Abgaben geltend machen, wenn ihre Einkommenssteuer nicht den Betrag erreicht, der für die Geltendmachung der Steuervergünstigung für Kinder notwendig ist.

Steuerzahlung (Anzahlung)

Der Steuervorschuss wird vom Arbeitgeber vom Bruttolohn abgezogen. Dieser überweist den Steuerbetrag monatlich an die Steuerbehörde. Die Abrechnung über die abgezogenen Vorschüsse muss bis zum 12. Tag des darauffolgenden Monats eingereicht werden. Privatpersonen reichen die Steuererklärung bis zum 20. Mai des dem Berichtsjahr folgenden Jahres ein. Sie können die Differenz zwischen der Jahressteuer und den Steuervorauszahlungen, welche die auszahlende Stelle unterjährig einbehalten oder selbst abgeführt haben, verrechnen.

Krankenversicherungs- und Rentenbeiträge

Privatpersonen entrichten eine Rentenversicherungs- von 10% sowie eine Krankenversicherungs- und Arbeitsmarktabgabe von 8,5%, berechnet auf dem abgabenpflichtigen Einkommen. Diese Abgaben werden monatlich durch die auszahlende Stelle vom Einkommen der Privatperson abgezogen und der Steuerbehörde überwiesen. Die Deklaration ist  von der auszahlenden Stelle bis zum 12. Tag des Folgemonats der Steuerbehörde einzureichen.

Die Arbeitgeber-Beiträge

Sozialsteuer

Der Arbeitgeber bezahlt eine Sozialsteuer von 13%, berechnet auf dem Bruttolohn des Arbeitnehmers.

Vergünstigungen

Die Arbeitgeber können erhebliche Vergünstigungen bei der Sozialsteuer geltend machen. Dies betrifft die beschäftigten, begünstigten Arbeitnehmergruppen, wie Berufsanfänger und Arbeitnehmende, die während des oder nach dem Bezug von Mutterschaftsleistungen beschäftigt werden.

Invaliditätsabgabe

Arbeitgeber, die im Durchschnitt mehr als 25 Personen beschäftigen, bezahlen eine Invaliditätsabgabe. Es sei denn, der Anteil von behinderten Personen im Verhältnis zum gesamten Personalbestand erreiche 5% (obligatorisches Beschäftigungsniveau). Die Höhe der Abgabe passt sich dem Personalbestand an. Die Summe beläuft sich auf 2’088’000 HUF (ca. 5’200 EUR) pro Person pro Jahr (Abweichung von obligatorischem Beschäftigungsniveau). Die Abgabe ist vierteljährlich geschuldet und wird aufgrund des durchschnittlichen Personalbestandes des jeweiligen Quartals berechnet.

Lohnnebenleistungen, Cafeteria-System

Lohnnebenleistungen für Arbeitnehmer sind weit verbreitet und populär, vor allem weil sie günstiger besteuert werden als der Lohn und weil der gesamte Steuerbetrag von den Arbeitgebern entrichtet wird. Die Arbeitnehmer zahlen für diese Lohnnebenleistungen keine Steuern und Abgaben. Während beim Normallohn die Nettoleistung lediglich die Hälfte der den Arbeitgeber belastenden Gesamtkosten beträgt, ist dieses Verhältnis bei den Lohnnebenleistungen deutlich günstiger.

Detaillierte Regelungen finden Sie bitte hier.