Lokale Steuern

Die Einnahmen der örtlichen Kommunalverwaltungen setzen sich aus zwei Quellen zusammen. Einerseits aus den Steuern der Kommunalverwaltungen selbst und andererseits aus den Zuwendungen des zentralen Staatshaushaltes. Nachstehend führen wir die beiden wichtigsten Steuerarten der örtlichen Kommunalverwaltungen auf:

Lokale Gewerbesteuer

Die Unternehmen haben an die Gemeinde, in der sie tätig sind, Gewerbesteuer zu entrichten.

Berechnungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Netto-Umsatz, verringert um den Beschaffungswert der verkauften Waren, die Materialkosten, den Wert der vermittelten Leistungen und den Wert der Subunternehmerleistungen. Von den Einnahmen können personelle Aufwendungen, in Anspruch genommene Leistungen, wertvermindernde Abschreibungen und finanzielle Aufwendungen nicht abgezogen werden. Eine weitere Verschärfung für Großunternehmen besteht darin, dass die Kürzungen, mit Ausnahme der Materialkosten, bei einem inländischen Umsatz von mehr als 500 Mio. HUF nur bis zu 70%-85%, je nach Betriebsgröße, geltend gemacht werden können.

Die Höhe der Gewerbesteuer beträgt je nach Kommunalverwaltung bis zu max. 2%.

Für Unternehmen, die gleichzeitig in mehreren Gemeinden betrieblich tätig sind und steuerpflichtige Umsätze erwirtschaften, wird die Steuerbemessungsgrundlage nach festgesetzten, vom Gesetz bestimmten Berechnungsmethoden unter den einzelnen Kommunalverwaltungen aufgeteilt. Die Steuerausscheidung erfolgt aufgrund des proportionalen Personalaufwandes in den betreffenden Kommunen.

Eine Unternehmung, deren Tätigkeitsdauer in Ungarn weniger als einen Monat beträgt, z.B. bei einer von einer ausländischen Firma durchgeführte Bau-Montage, ist von der Gewerbesteuer befreit. Vorübergehende Tätigkeiten, die innerhalb eines Jahres insgesamt nicht länger als ein halbes Jahr dauern, werden mit einer Tagespauschale von max. 5‘000 HUF pro Tag abgegolten.

Gebäudesteuer, Grundsteuer

Die Kommunalverwaltung kann für die sich auf ihrem Territorium befindlichen

  • Gebäude eine Gebäudesteuer von max. 1‘100 HUF pro m2 und Jahr oder von max. 1,8% pro Jahr des Verkehrswertes,
  • Grundstücke eine Grundsteuer von max. 200 HUF pro m2 und Jahr oder von max. 1,5% pro Jahr des Verkehrswertes.

Die Eigentümer öffentlicher Infrastrukturleitungen haben eine Steuer von 125 HUF pro Meter zu entrichten. Die Eigentümer der Kommunikationsleitungen erhalten eine Vergünstigung je nach der Länge der Leitungen.