Für Investoren

Anreize für ausländische Investitionen

Ungarn bietet ausländischen Investoren verschiedene, vorteilhafte Alternativen, unter anderem freie Gewerbezonen, Fördermittel und Steuervergünstigungen an. Diese Angebote wurden in den letzten Jahren von KMU-Gesellschaften und von Grossinvestoren gut genutzt.

1. Freie Gewerbezonen

Ungarn begann 2013 begonnen, die Wirtschaft in 47, mehrheitlich ostungarische Regionen, durch die Gründung von Freien Gewerbezonen zu fördern. In den größtenteils benachteiligten, durch hohe Arbeitslosigkeit belasteten Zonen, werden attraktive Anreize für die Unternehmen geschaffen, um die Investitionstätigkeit zu fördern und so die Beschäftigung zu steigern. Anreize sind:

  • Die Gesellschaften sind berechtigt, für Investitionen von mindestens 100 Millionen HUF (rund 350’000 EUR), nach der Inbetriebnahme der Investition fünf Jahre lang eine Steuerermäßigung von 80% geltend zu machen;
  • Die Arbeitgeber müssen die Arbeitgeberabgaben (23,5% vom Bruttolohn) nur teilweise für die neu angestellten Arbeitnehmer übernehmen;
  • Für jeden neu angestellten Mitarbeiter kann, neben den ohnehin zustehenden zahlreichen Förderungen, ein zusätzlicher Zuschuss von 400’000 HUF (rund 1’350 EUR) in Anspruch genommen werden.

 

2. Gewerbeparks

Die Gewerbeparks blicken auf eine mehr als zehnjährige Vergangenheit in Ungarn zurück. Während dieser Zeit integrierten sie sich organisch in die ungarischen Wirtschaftsprozesse. Es gibt 210 Gewerbeparks, in denen ca. 4’200 Unternehmen angesiedelt sind und die mehr als 200’000 Arbeitnehmer beschäftigen. Diese Unternehmen tragen 30% zur Industrieproduktion bei. Ihre wirtschaftliche, infrastrukturelle Stabilität und ihr Wachstum sind ein nicht mehr wegzudenkender Eckpfeiler der ungarischen Industrieentwicklung.

3. Spin-off- und Start-up-Unternehmen

Die Gründung von technologie- und wissensintensiven Unternehmen nahm nach der Jahrtausendwende zu. Immer mehr Forscher und Studenten von Universitäten und Forschungsinstituten versuchten, Ergebnisse ihres Forschungsgebietes in die Praxis umzusetzen und auf den Markt zu bringen. Mitte des letzten Jahrzehnts erfolgtendie ersten großen Ausschreibungen von Fördermitteln in Höhe von fünf bis zehn Millionen Euro für gemeinsame Forschungsprojekte von Hochschulen und der Industrie. Gleichzeitig wurden auch regelmässig Fördermittel im Wert von unter einer Million Euro zur Förderung vonr Forschung, Entwicklung und Innovation ausgeschrieben. So wurde das Jeremie-Programm gestartet, bei dem wachstumsversprechenden Spin-off- und Start-up-Unternehmen Risikokapital von insgesamt 300 Millionen Euro bereitgestellt wurde bzw. wird.

4. Förderungsmöglichkeiten 2014-2020

In der EU-Haushaltsperiode 2014-2020 werden Ungarn Finanzmittel von 25 Mia. Euro zugänglich sein, von denen beinahe 60% über das operative Programm für Wirtschaftsentwicklung und Innovation (GINOP) direkt für Wirtschaftsförderung verwendet werden können. Auf der Grundlage von Einzelentscheidungen der Regierung werden darüber hinaus Unternehmen, die bedeutende Investitionen ausführen und neue Arbeitslätze schaffen, Fördermittel aus ungarischen Quellen (EKD) vergeben.

Prioritär Begünstigte der teilweise nicht rückzahlbaren EU-Fördermittel werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Beschäftigten sein. Für  einige vorrangige Bereiche, wie Innovation und Logistik werden voraussichtlich auch Großunternehmen Fördermittel beantragen können. Die Unterstützungsförderung, die mit einer Einzelentscheidung der Regierung gewährt werden kann und zu der häufig auch eine Vergünstigung für die Körperschaftssteuer gehört, kann vor allem für kapitalstarke Großunternehmen eine günstige Möglichkeit schaffen.

Eine wichtige Regel ist, dass das Ausmass  der regionalen Investitionsförderung, die für die Investition beantragt werden kann,  die gesetzlich festgesetzte Höhe nicht überschreiten darf. Aus der folgenden Grafik ist die höchstmögliche Förderungsintensität für Großunternehmen in den einzelnen Regionen ersichtlich:

Höchstmögliche Förderungsintensität für Großunternehmen

 

 

Quelle: kormany.hu

Die hier aufgeführten Werte erhöhen sich um 20% für Mikro- und Kleinunternehmen und um 10% für mittlere Unternehmen. Ein Großunternehmen, das in der Region Süd-Transdanubien investiert, kann beispielsweise eine Förderung von 50% erhalten, während einem mittleren Unternehmen  eine Förderung von 60% und einem Kleinunternehmen eine solche von 70% zugeteilt werden kann.

Während die profitorientierten Organisationen in der vergangenen Periode in der Regel nicht rückzahlbare Förderungen erhielten, wird den rückzahlbaren Förderungen in der Periode 2014-2020 größere Bedeutung zukommen. Neben den subventionierten Krediten und den verschiedenen Garantieprogrammen muss damit gerechnet werden, dass künftig rückzahlbare und nicht rückzahlbare Förderungen im Rahmen einer Ausschreibung kombiniert werden.

Eine günstige Veränderung ist, dass Unternehmen, die erwiesenermaßen keine Schulden gegenüber dem öffentlichen Sektor haben und mindestens ein volles abgeschlossenes Geschäftsjahr in Ungarn ausweisen, ab dem 1. Januar 2015 neu keine Sicherheiten (z. B. Bankgarantie) mehr stellen müssen.

Priorisierte Bereiche des operativen Programms für Wirtschaftsentwicklung und Innovation

Die für Wirtschaftsentwicklung verwendbaren EU-Mittel werden in erster Linie im Rahmen des operativen Programms für Wirtschaftsentwicklung und Innovation (GINOP) zugänglich sein. Der gesamte Rahmenbetrag des GINOP für die 7 Jahre liegt bei 7,7 Milliarden Euro, deren Verwendung primär auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit durch Entwicklung der kleinen und mittleren Unternehmen, insbesondere der Unternehmen der verarbeitenden Industrie, auf Beschäftigungssteigerung und die laufende Ausbildung der Mitarbeiter in den folgenden Bereichen ausgerichtet ist:

Quelle: www.mapi.hu